Die Transport- und Logistikbranche legt großen Wert darauf, dass die Arbeiter Fortbildungen und Auffrischungskurse belegen. Deshalb unterstützt der SFTL den Arbeitgeber maßgeblich. Diese Rubrik soll Sie hierüber informieren, wobei der SFTL sich für diese Maßnahmen direkt an den Arbeitgeber und nicht an den Arbeiter wendet.
Der SFTL gewährt jedem Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche jährlich ein Aus- und Fortbildungsbudget. Über dieses Aus- und Fortbildungsbudget können die Arbeitgeber die Kosten externer und auch interner Aus- und Fortbildungen erstattet bekommen.
Die Arbeitgeber müssen einen Kompetenzpass für jeden ihrer Beschäftigten führen. Es handelt sich dabei um eine Bestandsaufnahme der beruflichen Aus- und Fortbildungen, die der oder die Betreffende während der Beschäftigungsdauer im Unternehmen absolviert hat. Das können Aus- und Fortbildungen während oder außerhalb der normalen Arbeitszeiten sein, ob formell oder arbeitsbegleitend („on the job“). Der SFTL stellt den Arbeitgebern eine Vorlage für einen solchen Kompetenzpass bereit.
Über brancheneigene Mittel können die Arbeitgeber eine 50-prozentige Ermäßigung der Kosten für Aus- und Fortbildungen beim VDAB beanspruchen, wenn sie ihre Arbeiter hierfür anmelden möchten. Diese Maßnahme gilt auch für Berufskraftfahrer, die die zwingend vorgeschriebene Fortbildung „Code 95“ absolvieren müssen, einschließlich der praktischen Module. Die Fortbildung des flämischen Arbeitsamtes VDAB „Nederlands op de werkvloer“ (Niederländisch am Arbeitsplatz) ist vollkommen kostenfrei.
Gewerkschaftsvertreter und Mitglieder von Betriebsräten oder von Ausschüssen für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz können ebenfalls an gewerkschaftlichen Ausbildungen teilnehmen. Sie beziehen dann weiterhin ihren Lohn. Arbeitgeber des Sektors können hierzu eine Kostenbeteiligung für ihre Arbeiter beantragen.
So können die Arbeitgeber eine Kostenbeteiligung beim SFTL beantragen, wenn sie selbst in die Ausbildung zum Erwerb des Führerscheins C, CE und/oder die Grundqualifikation zur Berufseignung C eines Arbeiters investieren und der Arbeiter diesen Führerschein auch tatsächlich erwirbt. Es muss sich dabei um einen Arbeiter handeln, der bereits in Dienst ist, oder um eine Person, die als Arbeiter in Dienst tritt, nachdem sie den Führerschein C, CE und/oder die Grundqualifikation zur Berufseignung C erworben hat.
Der SFTL beteiligt sich an den Kosten der ADR-Ausbildungen für Lkw-Fahrer, die laut Gesetzesvorschrift einen ADR-Schein haben müssen, um ihre Arbeit ausführen zu können. Es geht dabei um die Arbeiter, die zwingend eine Grundausbildung oder alle 5 Jahre die Fortbildung absolvieren müssen.