Europ Assistance bietet Fahrern und Beifahrern von Firmenfahrzeugen, die in der Transport- und Logistikbranche tätig sind, Beistand. Diese Beistand gilt nur für Arbeiter von Unternehmen, die der Kategorie LSS 083 angehören.
Der Fahrer, der Beifahrer und das beruflich genutzte Fahrzeug sind bei Berufsfahrten rund um die Uhr versichert. Der Versicherungsschutz gilt in Belgien, sobald das Fahrzeug weiter als 10 Kilometer vom Unternehmen entfernt ist. Europa fällt ebenfalls in den Anwendungsbereich des Beistandsvertrags, allerdings unter Ausschluss der Länder, die in einem (Bürger)Kriegszustand sind, sowie der Länder, in denen die Freizügigkeit der Personen nicht gilt.
Welche Beistandsleistungen gelten für Fahrer und Beifahrer? Hier sind 4 Fälle zu unterscheiden:
Achtung: Europ Assistance organisiert alle technischen Assistance-Leistungen nach Rücksprache mit dem Transportunternehmen. Die Kosten trägt nach wie vor das Unternehmen des Arbeiters.
Achtung: Europ Assistance stellt dem Transportunternehmen die Kosten dieser Beistandsleistung in Rechnung.
Falls Sie aus beruflichen Gründen im Ausland sind und dort in ein Krankenhaus müssen, benachrichtigen Sie Europ Assistance bitte unter der Nummer +32 (0)2 533 77 77. Die Policennummer des Versicherungsvertrags lautet 7200000815. Sie müssen diese Nummer jedes Mal angeben, wenn Sie Beistand anfordern. Man wird Sie dabei auch nach der LSS-Nummer des Unternehmens fragen.
Die allgemeinen Bedingungen des Beistandsvertrags finden Sie auf der Website.
Wenn Sie aus privaten Gründen im Ausland sind und in ein Krankenhaus müssen, melden Sie das bitte innerhalb von 24 Stunden unter der Nummer +32 (0)78 15 11 70. Diese Nummer steht auch auf der Rückseite Ihrer Medi-Assistance-Karte.
Noch Fragen?
02 424 30 80