Innerhalb der sektoralen Krankenhausversicherung wurde der Versicherungsschutz auf das Ausland ausgeweitet. „Ausland“ bezeichnet ein Land, in dem der Arbeiter nicht seinen Wohnsitz hat. Der Versicherungsschutz für das „Ausland“ umfasst 2 Arten von Beistand:
Der Versicherungsschutz „Beistand im Ausland“ gilt nur für private Auslandsaufenthalte wie Urlaub oder Reisen. Falls Sie im Ausland als Patient in ein Krankenhaus müssen, melden Sie dies bitte innerhalb von 24 Stunden unter der Rufnummer +32 (0)78 15 11 70. Diese Nummer steht auch auf der Rückseite Ihrer Medi-Assistance-Karte.
Wenn Sie aus beruflichen Gründen im Ausland sind und dort in ein Krankenhaus müssen, setzen Sie sich bitte innerhalb von 24 Stunden unter folgender Rufnummer mit Europ Assistance in Verbindung: +32 (0)2 533 77 77. Die Policennummer des Versicherungsvertrags lautet 7200000815. Sie müssen diese Nummer jedes Mal angeben, wenn Sie Beistand anfordern. Man wird Sie auch nach der LSS-Nummer des Unternehmens fragen.
Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, beschränkt sich die zugesicherte Kostenerstattung auf 75 Euro, multipliziert mit der Anzahl Tage Krankenhausaufenthalt. Die gedeckten Kosten „vor und nach dem Krankenhausaufenthalt“ werden zu 50 % erstattet. Kosten in Zusammenhang mit schweren Krankheiten werden nicht erstattet.
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02 424 30 80