Innerhalb der sektoralen Krankenhausversicherung wurde der Versicherungsschutz auf das Ausland ausgeweitet. „Ausland“ bezeichnet ein Land, in dem der Arbeiter nicht seinen Wohnsitz hat. Der Versicherungsschutz für das „Ausland“ umfasst 2 Arten von Beistand:

  1. Beistand im Ausland Der folgende Beistand wird bei einem Krankenhausaufenthalt im Ausland geleistet:
  • medizinischer Beistand und administrative Organisation vor Ort;
  • Erstattung der Such- und Rettungskosten bis in Höhe von 5.000 Euro;
  • Rückführung;
  • Drittzahlersystem (nur Eigenanteil zahlbar);
  • Reise- und Aufenthaltskosten eines Familienmitglieds, das Sie bei Ihrem Krankenhausaufenthalt im Ausland besuchen kommt.

Der Versicherungsschutz „Beistand im Ausland“ gilt nur für private Auslandsaufenthalte wie Urlaub oder Reisen. Falls Sie im Ausland als Patient in ein Krankenhaus müssen, melden Sie dies bitte innerhalb von 24 Stunden unter der Rufnummer +32 (0)78 15 11 70. Diese Nummer steht auch auf der Rückseite Ihrer Medi-Assistance-Karte.

Wenn Sie aus beruflichen Gründen im Ausland sind und dort in ein Krankenhaus müssen, setzen Sie sich bitte innerhalb von 24 Stunden unter folgender Rufnummer mit Europ Assistance in Verbindung: +32 (0)2 533 77 77. Die Policennummer des Versicherungsvertrags lautet 7200000815. Sie müssen diese Nummer jedes Mal angeben, wenn Sie Beistand anfordern. Man wird Sie auch nach der LSS-Nummer des Unternehmens fragen.

 

  1. Erstattung der Krankenhauskosten im Ausland Die Kosten eines Krankenhausaufenthalts im Ausland werden erstattet, wenn die 3 folgenden Bedingungen erfüllt sind:
  • Der Krankenhausaufenthalt ist dringend und unvorhersehbar oder die Krankenkasse (oder der zuständige Krankenversicherer im Land des Wohnsitzes) hat seine Zustimmung erteilt;
  • es muss eine gesetzliche Kostenübernahme vorgeschrieben sein;
  • der Arbeiter hat sich in den 12 Monaten vor dem Schadensfall nicht länger als 3 Monate aus außerberuflichen Gründen in diesem Land aufgehalten.

Wenn diese Bedingungen erfüllt sind, beschränkt sich die zugesicherte Kostenerstattung auf 75 Euro, multipliziert mit der Anzahl Tage Krankenhausaufenthalt. Die gedeckten Kosten „vor und nach dem Krankenhausaufenthalt“ werden zu 50 % erstattet. Kosten in Zusammenhang mit schweren Krankheiten werden nicht erstattet.

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