Die Arbeiter der Transport- und Logistikbranche haben Anspruch auf eine zusätzliche Beihilfe, wenn Sie langfristig krank sind oder einen Unfall hatten. Berufskrankheiten und Arbeitsunfälle fallen nicht unter diese Regelung. Wenn Sie die beiden nachstehenden Bedingungen erfüllen, überweist der SFTL Ihnen diese zusätzliche Beihilfe direkt auf Ihr Konto. Der SFTL muss den Erstattungsantrag innerhalb von 3 Jahren ab dem Datum erhalten, an dem der Anspruch entstanden ist.
Um Anspruch auf diese ergänzende Beihilfe zu haben, müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen:
Die ergänzende Krankenbeihilfe wird in 6 Teilbeträgen ausgezahlt. Die Höhe dieser Beihilfe hängt von dem Zeitraum ab, in dem die Arbeitsunfähigkeit eintritt, da der Pauschalbetrag jedes Jahr zum 1. Januar indexiert wird:
Ungeachtet der Krankheitsdauer kann nur eine einzige Reihe von Beihilfezahlungen für eine Krankheit gewährt werden. Falls Sie innerhalb von 14 Kalendertagen ab Ende des vorangegangenen Arbeitsunfähigkeitszeitraums einen Rückfall haben, wird die neue Arbeitsunfähigkeitsdauer zur vorangegangenen hinzugerechnet.
Erfüllen Sie die Bedingungen für diese Beihilfe? Dann können Sie ein Antragsformular beim SFTL einreichen. Das Antragsformular umfasst 3 Abschnitte:
Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular bitte an:
SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: info@sftl.be
Noch Fragen?
02 424 30 80
Bevor die Prämie gezahlt werden kann, müssen einige Angaben überprüft werden. Hierzu benötigen wir bestimmte Angaben vom LSS, die wir immer erst ein Quartal später erhalten. Sie müssen sich also einige Monate gedulden.