Die Gewerkschaftsprämie ist eine Kostenbeteiligung, die teilweise die Mitgliedschaftskosten in einer anerkannten Gewerkschaft deckt. Falls Sie Anspruch auf diese Prämie haben, wird Ihnen jedes Jahr im November ein Antragsformular an Ihre Wohnadresse gesandt. Die Höhe der Gewerkschaftsprämie ist im KAA festgelegt. Sie darf in keinem Fall Ihren Jahresbeitrag überschreiten, den Sie der Gewerkschaft zahlen. Seit 2020 beträgt die Gewerkschaftsprämie 145 Euro.

Um Anspruch auf eine Gewerkschaftsprämie zu haben, müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen:

  • Im Bezugszeitraum sind SieMitglied in einer repräsentativen branchenübergreifenden Gewerkschaftsorganisation oder einer anerkannten Gewerkschaft. Der Bezugszeitraum erstreckt sich vom 1. Juli des Jahres vor dem Dienstjahr bis zum 30. Juni des Dienstjahres. Das Dienstjahr ist das Jahr, auf das sich die Gewerkschaftsprämie bezieht.
  • Sie entsprechen einer der folgenden Dienstaltersbedingungen:
    • Sie sind entweder für jedes Quartal des Bezugszeitraums in der DmfA-Erklärung eines Arbeitgebers oder mehrerer Arbeitgeber, die der auftragnehmenden Transport- und Logistikbranche angehören und in die Kategorie LSS 083 fallen, für mindestens 42 Arbeitstage und/oder gleichgestellte Tage bei einer 5-Tage-Woche oder für mindestens 50 Arbeitstage und/oder gleichgestellte Tage bei einer 6-Tage-Woche gemeldet.
    • Oder Sie sind im Bezugszeitraum durch einen oder mehrere Arbeitgeber der Branche mit einem Bruttolohn von mindestens 3.718,40 Euro beim LSS gemeldet.

Die Arbeiter, die im Bezugszeitraum als Arbeitslose mit Betriebszuschlag (ehemals „Frühpensionierte“) Mitglied waren, und auch die Erben von Arbeitern, die im Bezugszeitraum verstorben sind, behalten ihren Anspruch auf die Gewerkschaftsprämie für das betreffende Dienstjahr.

Erfüllen Sie die Bedingungen für den Erhalt einer Gewerkschaftsprämie? Dann füllen Sie bitte das Original-Antragsformular unter Angabe Ihrer Bankkontonummer aus und senden Sie dieses Formular an das Regionalsekretariat Ihrer Gewerkschaft. Damit das Antragsformular zulässig ist, muss es innerhalb von 3 Jahren bei der Gewerkschaft eingehen.

 

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