Die Gewerkschaftsprämie ist eine Kostenbeteiligung, die teilweise die Mitgliedschaftskosten in einer anerkannten Gewerkschaft deckt. Falls Sie Anspruch auf diese Prämie haben, wird Ihnen jedes Jahr im November ein Antragsformular an Ihre Wohnadresse gesandt. Die Höhe der Gewerkschaftsprämie ist im KAA festgelegt. Sie darf in keinem Fall Ihren Jahresbeitrag überschreiten, den Sie der Gewerkschaft zahlen. Seit 2020 beträgt die Gewerkschaftsprämie 145 Euro.
Um Anspruch auf eine Gewerkschaftsprämie zu haben, müssen Sie 2 Bedingungen erfüllen:
Die Arbeiter, die im Bezugszeitraum als Arbeitslose mit Betriebszuschlag (ehemals „Frühpensionierte“) Mitglied waren, und auch die Erben von Arbeitern, die im Bezugszeitraum verstorben sind, behalten ihren Anspruch auf die Gewerkschaftsprämie für das betreffende Dienstjahr.
Erfüllen Sie die Bedingungen für den Erhalt einer Gewerkschaftsprämie? Dann füllen Sie bitte das Original-Antragsformular unter Angabe Ihrer Bankkontonummer aus und senden Sie dieses Formular an das Regionalsekretariat Ihrer Gewerkschaft. Damit das Antragsformular zulässig ist, muss es innerhalb von 3 Jahren bei der Gewerkschaft eingehen.
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