Der SFTL gewährt nach einem tödlichen Arbeitsunfall oder einem Todesfall am Arbeitsplatz eine Entschädigung. Diese Entschädigung wird der Person ausgezahlt, die die Bestattungskosten trägt.
Die Entschädigung beträgt 4.000 Euro (Sterbedatum vor dem 01.01.2024) oder 5.000 Euro (Sterbedatum vom 01.01.2024).
Der Antrag auf Entschädigung muss innerhalb von 3 Jahren ab dem tödlichen Unfall oder dem Todesfall am Arbeitsplatz beim SFTL eingehen.
Zum Zeitpunkt des tödlichen Arbeitsunfalls oder des Todesfalls am Arbeitsplatz muss das Opfer als Arbeiter in einem Unternehmen der Transport- und Logistikbranche (Kategorie LSS 083) beschäftigt sein.
Das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt sein und als Anhang eine Kopie der auf den Namen des Antragstellers ausgestellten Rechnung des Bestattungsunternehmens umfassen. Dieses Formular ist samt Anhang an den SFTL zu senden. Die Entschädigung wird der Person ausgezahlt, die den Nachweis erbringt, dass sie die Bestattungskosten des verstorbenen Arbeiters bezahlt hat.
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