Die Transport- und Logistikbranche gewährt diese Prämien und Kostenbeteiligung in erster Linie den Arbeitgebern, aber auch Arbeitern. Diese Rubrik dient vor allem der Information, da der Kontakt bei diesen unterstützenden Maßnahmen direkt über den Arbeitgeber läuft und nicht über den Arbeiter.
Der SFTL gewährt dem Arbeitgeber eine Kostenerstattung, wenn er einem Arbeiter, der in Pension geht oder als „Arbeitsloser mit Betriebszuschlag“ (ehemals „Frühpensionierter“) in den Ruhestand tritt, eine Abschiedsprämie zahlt. Beim „System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag“ (SAB) erstattet der SFTL dem Arbeitgeber den Betriebszuschlag brutto.
Im Zusammenhang mit der Gültigkeit des Führerscheins C/CE bietet der SFTL eine Beteiligung an den Kosten, die der Arbeitgeber zum Erwerb oder zur Verlängerung des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises der Arbeiter trägt.
Der SFTL bietet den Arbeitgebern eine Kostenbeteiligung am Erwerb der Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber. Diese Kostenbeteiligung wird alle 5 Jahre gezahlt, das heißt einmal pro Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte.
Unter gewissen Bedingungen muss der Arbeitgeber einem Lkw-Fahrer eine Abfindung zahlen, wenn dieser entlassen wird, weil er die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung für den Tauglichkeitsnachweis endgültig nicht bestanden hat. In diesem Fall kann der Arbeitgeber eine Erstattung beim SFTL beantragen.