Sie können die Kostenerstattung für eine ambulante Behandlung 2 Monate vor bis 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt beantragen, und zwar wie folgt:
- Füllen Sie das Dokument „Antrag auf Erstattung medizinischer Kosten“ aus und
- senden Sie es zusammen mit den Belegen an die AG Insurance – Department Health Care, Département Sinistres Entreprises, Bld E. Jacquemain 53, 1000 Brüssel.
Sie können die Kostenerstattung für eine ambulante Behandlung 2 Monate vor bis 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt beantragen, und zwar wie folgt:
- Füllen Sie das Dokument „Antrag auf Erstattung medizinischer Kosten“ aus und
- senden Sie es zusammen mit den Belegen an die AG Insurance – Department Health Care, Département Sinistres Entreprises, Bld E. Jacquemain 53, 1000 Brüssel.
Ja, unter der Bedingung, - dass diese Person in Belgien als Arbeiter in der Kategorie LSS 083 – PK 140.03 beschäftigt ist; - dass eine klare, lesbare und verständliche Rechnung vorliegt, auf der alle Angaben aufgeführt sind, die wir zur Zahlung einer Kostenbeteiligung benötigen.
Das ist leider nicht möglich. Der SFTL gewährt diese Kostenbeteiligung nur Arbeitgebern, die diese Aus- oder Fortbildung für ihre Arbeiter bezahlt haben.
Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.
Beides ist möglich, aber benutzen Sie bitte nur eine einzige Sendungsart. Sie können Ihren Antrag per E-Mail an formation@fstl.be oder per Post an SFTL, Avenue de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel, senden.