
Prämien, finanzielle Entschädigungen für Arbeiter
Wenn Sie keine Kopie der Rechnung haben, können Sie per E-Mail eine Kopie beim ITLB anfordern (digitach@itlb.be).
Wenn Sie keine Kopie dieser Karte erhalten können, besteht auch die Möglichkeit, eine E-Mail des ITLB mit Ihrem Namen, Ihrer Kartennummer und der Gültigkeitsdauer (Anfangs- und Enddatum) an uns weiterzuleiten. Es reicht also, wenn Sie eine E-Mail an digitach@itlb.be senden, um diese Informationen anzufordern.
Das kann der Lohnzettel des Arbeiters, ein Kontoauszug des Arbeitgebers (des Unternehmens) oder eine unterzeichnete schriftliche Erklärung des betreffenden Arbeiters sein. Entscheidend ist, dass aus diesem Dokument eindeutig hervorgeht, dass der Arbeitgeber (das Unternehmen) diese Rechnung vollständig bezahlt hat.
Unternehmensprämien und finanzieller Ausgleich
Ja, unter der Bedingung, - dass diese Person in Belgien als Arbeiter in der Kategorie LSS 083 – PK 140.03 beschäftigt ist; - dass eine klare, lesbare und verständliche Rechnung vorliegt, auf der alle Angaben aufgeführt sind, die wir zur Zahlung einer Kostenbeteiligung benötigen.
Das ist bisher noch nicht möglich. Um zu erfahren, welches Budget Ihnen noch bleibt, können Sie sich aber stets telefonisch oder per E-Mail an formation@fstl.be unter Angabe Ihrer LSS-Nummer an uns wenden.
Das ist leider nicht möglich. Der SFTL gewährt diese Kostenbeteiligung nur Arbeitgebern, die diese Aus- oder Fortbildung für ihre Arbeiter bezahlt haben.
Aus- und Fortbildungen sowie Auffrischungskurse für bestehendes Personal
Sie können die Kostenerstattung für eine ambulante Behandlung 2 Monate vor bis 6 Monate nach dem Krankenhausaufenthalt beantragen, und zwar wie folgt:
- Füllen Sie das Dokument „Antrag auf Erstattung medizinischer Kosten“ aus und
- senden Sie es zusammen mit den Belegen an die AG Insurance – Department Health Care, Département Sinistres Entreprises, Bld E. Jacquemain 53, 1000 Brüssel.
Ja, unter der Bedingung, - dass diese Person in Belgien als Arbeiter in der Kategorie LSS 083 – PK 140.03 beschäftigt ist; - dass eine klare, lesbare und verständliche Rechnung vorliegt, auf der alle Angaben aufgeführt sind, die wir zur Zahlung einer Kostenbeteiligung benötigen.
Das ist leider nicht möglich. Der SFTL gewährt diese Kostenbeteiligung nur Arbeitgebern, die diese Aus- oder Fortbildung für ihre Arbeiter bezahlt haben.
Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.
Beides ist möglich, aber benutzen Sie bitte nur eine einzige Sendungsart. Sie können Ihren Antrag per E-Mail an formation@fstl.be oder per Post an SFTL, Avenue de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel, senden.