„LKW“-INVESTITIONSUNTERSTÜTZUNGSAUSRÜSTUNG, DIE DEN ENERGIEVERBRAUCH UND DIE SCHALLEMISSIONEN EINES FAHRZEUGS FÜR DIE JAHRE 2023-2025 REDUZIERT
Begünstigter: Jedes Unternehmen, d. h. jede natürliche oder juristische Person, die ein Fahrzeug besitzt, für das in der Wallonischen Region Kfz-Steuer erhoben wird.
Fahrzeug: Kraftfahrzeug der Norm EURO VI oder höher, Kombination aus Sattelkraftfahrzeugen oder Anhänger, das teilweise oder ausschließlich für den Gütertransport auf der Straße bestimmt oder verwendet wird und dessen zulässige Höchstmasse mehr als 3,5 Tonnen beträgt, ausgenommen Kraftfahrzeuge, Sattelkraftfahrzeuge oder Anhänger, die in begrenztem Umfang auf öffentlichen Straßen eingesetzt werden.
Vorteil: Die Prämienanfrage kann sich auf ein oder mehrere Fahrzeuge beziehen. Pro Fahrzeug wird nur eine Prämienanfrage akzeptiert. Rechnungen werden akzeptiert, sofern sie zwischen dem 1. Januar 2023 und dem 31. Dezember 2025 ausgestellt werden. Die Höchsthöhe der Prämie ist auf 10.000 Euro pro Fahrzeug festgelegt und im Abrechnungszeitraum 2023 bis 2025 auf 100.000 Euro pro Unternehmen