Beaufsichtigen Sie die neuen Arbeitnehmer und helfen Sie ihnen bei der Eingliederung, indem Sie den bestehenden Mitarbeitern die Möglichkeit bieten, ihre Sachkenntnis und Erfahrung an die neuen Kollegen weiterzugeben.
Für die Arbeiter, die an den gewerkschaftlichen Ausbildungen teilnehmen, können Sie als Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche eine finanzielle Beteiligung an den Lohnkosten beantragen.
System des bezahlten Bildungsurlaubs
Möchten Sie, dass Ihre Arbeitnehmer (und die Kollegen, die oft Kontakt mit ihnen haben) einen kostenfreien Sprachkurs „Niederländisch am Arbeitsplatz“ belegen? Senden Sie uns hierzu bitte rechtzeitig das Bewerbungsformular zu.
Die Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche können eine Beteiligung an den Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrschul-Grundausbildung zum Erwerb des Führerscheins C und/oder CE sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und/oder die Grundqualifikation zur Berufseignung C erhalten. Der Arbeitgeber kann diese Kostenbeteiligung sowohl für Arbeiter beantragen, die bereits beschäftigt sind, als auch für diejenigen, die nach Erwerb des Führerscheins C, CE und/oder der Grundqualifikation zur Berufseignung C eingestellt werden.
Arbeiter, die einen ADR-Schein für ihre Arbeit benötigen und die Bedingungen erfüllen, können beim SFTL eine Kostenbeteiligung an den ADR-Ausbildungen erhalten. Eine Übersicht der Bedingungen und der pauschalen Obergrenzen dieser Kostenbeteiligungen finden Sie im Ausbildungsmodul.