Leider macht der Missbrauch von Alkohol und Drogen nicht an Ihrem Tor halt und kann sehr ernste Folgen haben. Eine wirksame Alkohol- und Drogenpolitik in Ihrem Unternehmen wird dies verhindern und es Ihnen ermöglichen, geeignete Maßnahmen zu ergreifen, wenn es in diesem Bereich zu Problemen kommt.

Die VAD ist das flämische Kompetenzzentrum für Alkohol und andere Drogen. Dazu gehören psychoaktive Medikamente, Glücksspiele und Spiele. Die VAD ist auch der Dachverband der flämischen Organisationen, die sich mit diesem Thema befassen. Sie können die VAD besuchen:

  • mit Ihren Fragen zur Ausarbeitung einer Präventionspolitik zu Alkohol und Drogen in Ihrem Unternehmen
  • für Beratung und Coaching, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten sind
  • für Schulungskurse zu diesen Themen, sowohl offene Kurse als auch maßgeschneiderte

Mit qado.be bietet die VAD eine Website mit allen Informationen über Alkohol und andere Drogen im Zusammenhang mit der Arbeit. Möchten Sie eine präventive Alkohol- und Drogenpolitik entwickeln, die auf Ihr Unternehmen zugeschnitten ist? Auf dieser Website finden Sie:

  • Hintergrundinformationen zum problematischen Konsum von Alkohol und anderen Drogen und zu den Auswirkungen am Arbeitsplatz
  • Rechtliche Informationen zum Tarifvertrag 100, Prüfungen und Pflichten von Arbeitnehmern und Arbeitgebern
  • ein Schritt-für-Schritt-Plan mit Tipps und Tricks
  • Informationen über die Ausbildung von Schlüsselpersonen in Ihrem Unternehmen
  • Q-ADO 2.0, der kostenlose Fragebogen für eine erfolgreiche Alkohol- und Drogenpolitik in der Organisation. Sie können Q-ADO 2.0 verwenden, um Ihre Alkohol- und Drogenpolitik zu analysieren und zu evaluieren

Was ist, wenn Sie feststellen, dass ein Mitarbeiter ein Alkohol- oder Drogenproblem hat? Was können und sollten Sie als Arbeitgeber tun? Antworten auf solche Fragen finden Sie unter www.druglijn.be, ebenfalls eine Website des VAD. Sie können auch die Drugline anrufen - 078 15 10 20.

Fragen?

marie-claire.lambrechts@vad.be

Möchten Sie einen (kostenlosen) Unternehmensbesuch zur weiteren Klärung?

Wenden Sie sich an den SFTL-Berater in Ihrer Region.