Die Gewerkschaftsvertreter, die Betriebsratsmitglieder und die Mitglieder der Ausschüsse für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz können an den von den Gewerkschaften organisierten Ausbildungssitzungen teilnehmen, sofern ihnen Lohn gezahlt wird.  Ein im Sektor tätiger Arbeitgeber kann hierzu eine Kostenbeteiligung für seine Arbeiter beantragen.

Jedes ordentliche oder stellvertretende Mitglied der Betriebsräte, der Ausschüsse für Gefahrenverhütung und Schutz am Arbeitsplatz sowie der Gewerkschaftsvertretungen hat Anspruch auf vier Tage pro Jahr und pro Mandat bezahlte Freistellung von seinem Arbeitgeber, um an den gewerkschaftlichen Ausbildungen teilzunehmen.
Die Freistellungstage der ordentlichen Mitglieder für gewerkschaftliche Ausbildungen können innerhalb eines Unternehmens zusammengelegt werden. Wenn ein Mitglied seine Ansprüche auf Freistellungstage für gewerkschaftliche Ausbildungen nicht erschöpft hat, können die anderen Mitglieder zusätzliche Ausbildungen belegen. Dieser Anspruch auf gewerkschaftliche Ausbildung beschränkt sich auf sechs Tage pro Jahr und pro Mandat.


Der Arbeitgeber kann eine Kostenbeteiligung an den Lohnkosten beantragen, unter der Bedingung, dass die Mitglieder als Arbeiter in der auftragnehmenden Transport- und Logistikbranche beschäftigt und in der Kategorie LSS 083 gemeldet sind.

Der Lohn pro Tag gewerkschaftliche Ausbildung wird folgendermaßen berechnet:
- Für vollzeitbeschäftigtes fahrendes Personal sind dies 8 Stunden Arbeitszeit und 2 Stunden Bereitschaftszeit + Dienstalter. Auf dem Lohnzettel müssen diese Stunden als Ausbildungsstunden für gewerkschaftliche Ausbildungen aufgeführt sein.
- Für vollzeitbeschäftigtes nichtfahrendes Personal gelten die Bestimmungen des Gesetzes vom 4. Januar 1974 über die Feiertage (Belgisches Staatsblatt vom 31. Januar 1974).
- Für teilzeitbeschäftigtes Personal errechnet sich der Lohn auf gleiche Art und Weise wie bei Vollzeitbeschäftigten, jedoch im Verhältnis zur wöchentlichen Dauer ihrer Arbeitsleistungen.

Die Kostenbeteiligung des SFTL errechnet sich auf Grundlage des auf dem Lohnzettel angegebenen Bruttolohns der Freistellungstage für gewerkschaftliche Ausbildungen, pauschal erhöht um 50 % (für die Arbeitgeberbeiträge).

Um eine Kostenbeteiligung beanspruchen zu können, muss der Arbeitgeber das von der Gewerkschaft erhaltene „Antragsformular gewerkschaftliche Ausbildung“ ausfüllen und unterzeichnen.


Diesem Formular muss er die folgenden Belege beifügen:
- eine Kopie des Lohnzettels, der sich auf den Monat bezieht, in dem die Ausbildung absolviert wurde, und auf dem der für die gewerkschaftliche Ausbildung gezahlte Bruttolohn aufgeführt ist;
- eine Kopie der Anfrage der Gewerkschaft zur Teilnahme an den Tagen gewerkschaftlicher Ausbildung.
Das ordnungsgemäß ausgefüllte und unterzeichnete Formular muss samt Belegen an den SFTL gesandt werden.

Antragsfrist: Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren ab dem letzten Ausbildungstag beim SFTL eingehen.

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den angeforderten Belegen bitte an:


SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: formation@fstl.be

Fax 02 424 05 34


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02 424 30 80


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