Eine solche Berufsausbildung bietet einem arbeitsuchenden Auszubildenden im Rahmen eines FPIE-, PFI- oder IBU-Vertrags die Möglichkeit, durch eine Ausbildung im Unternehmen die nötigen Kompetenzen für den betreffenden Beruf zu erwerben.

Nach dem Erwerb des Führerscheins oder einer anderen Grundausbildung bei einem öffentlichen Ausbildungszentrum muss der/die Betreffende je nach Unternehmen zusätzliche Kompetenzen erwerben.


Hier die wichtigsten Punkte zur individuellen Berufsausbildung im Unternehmen für Lkw-Fahrer:


Vor dieser Ausbildung im Unternehmen kann der Arbeitsuchende zunächst auf Empfehlung des Arbeitsvermittlers ein Schnupperpraktikum in einem Unternehmen absolvieren.
Der künftige Mentor hilft dem Auszubildenden bei der beruflichen Orientierung am Arbeitsplatz und vermittelt ihm so eine genauere Vorstellung von den Kompetenzen, die es zu erwerben gilt, und vom erforderlichen Ausbildungsweg.
Das Schnupperpraktikum dauert höchstens eine Woche.


Der Arbeitgeber legt die Kompetenzen fest, die der Auszubildende im Rahmen des FPIE- ,PFI- oder IBU-Vertrags noch erwerben muss, um im Unternehmen anfangen zu können, wobei ein Ausbildungsplan zugrunde gelegt wird. Zu den einzelnen Transportnischen und Logistikfunktionen wurde eine Vorlage für die betreffenden Ausbildungsprogramme entwickelt. Die nötigen Informationen finden Sie unten in der Liste der Ausbildungsprogramme.


Der Lehrling (FPIE, PFI, IBU) kann während seiner Ausbildungszeit Fahrschulunterricht erhalten und die Prüfungen zum Erwerb seines Führerscheins C/CE und des Berufseignungsnachweises ablegen.
Der Lehrling (FPIE, PFI, IBU) kann eine kostenfreie ADR-Schulung in einem öffentlichen Ausbildungszentrum absolvieren. Wenn er diese Aus- und Fortbildungen bei anderen Bildungsanbietern macht, kann nach der Einstellung des Lehrlings eine Kostenerstattung beim SFTL beantragt werden. Die Kostenbeteiligungen zum Erwerb der Fahrerkarte und des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises können ebenfalls beim SFTL beantragt werden, nachdem der Lehrling eingestellt ist.

Die Beträge der Kostenbeteiligungen des SFTL sind im KAA festgelegt.
Die individuelle Berufsausbildung im Unternehmen kann höchstens 13 Wochen dauern.


Der SFTL hat mit dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft (ADG) und der Region Brüssel-Hauptstadt (Bruxelles Formation) spezifische Vereinbarungen zu individuellen Berufsausbildungen im Unternehmen für Lkw-Fahrer(innen) unterzeichnet.


Den vollständigen Wortlaut dieser Vereinbarungen finden Sie unter den folgenden Links: Convention cadre conducteurs poids lourds 2017 - 2018 pour la Communauté germanophone, Convention FPIE pour la Région de Bruxelles Capitale und Convention Forem sowie den Nachtrag Avenant à la Convention Forem für die Wallonische Region.


Neben der Ausbildung für Lkw-Fahrer(innen) gibt es weitere individuelle Berufsausbildungen im Unternehmen, zum Beispiel für Kfz-Werkstattpersonal und Logistik-Personal.


Die spezifischen Regelungen pro Region finden Sie hier:
Die Region Brüssel-Hauptstadt – „Formation Professionnelle Individuelle en Entreprise“ – Bruxelles Formation oder www.actiris.be
Sie können Kontakt aufnehmen unter fpie@bruxellesformation.be
Die Deutschsprachige Gemeinschaft  – Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen – www.adg.be
Die Wallonischen Region – „Plan Formation Insertion“ – www.leforem.be


Berufsausbildungsprogramme


Möchten Sie in Ihrem Unternehmen einen Arbeitsuchenden (m/w/d) im Rahmen eines Eingliederungsausbildungsplans „Plan Formation-Insertion“ (kurz PFI) in der Wallonie, einer individuellen Berufsausbildung im Unternehmen „Formation Professionnelle Individuelle en Entreprise“ (kurz FPIE) in der Region Brüssel-Hauptstadt oder einer „individuellen Berufsausbildung im Unternehmen“ (kurz IBU) in der Deutschsprachigen Gemeinschaft zum Lkw-Fahrer oder Logistikarbeiter ausbilden?


In diesem Fall müssen Sie mit einem Berater von FOREM (PFI), Bruxelles Formation (FPIE) oder ADG (IBU) ein Ausbildungsprogramm aufstellen.


Wie hat ein solches Ausbildungsprogramm auszusehen? 

Das hängt von den Kompetenzen ab, die der Lehrling im Rahmen des PFI-/FPIE-/IBU-Vertrags noch erwerben muss. Diese Kompetenzen können je nach Unternehmen und Funktion sehr unterschiedlich sein.  So sollte man beispielsweise Containertransporte nicht mit Tankwagentransporten verwechseln.  Gleiches gilt für das Führen eines Gabelstaplers oder eines Schubstaplers, da es sich hier um unterschiedliche Maschinen handelt.  Die Vorkenntnisse und vorhandenen Berufserfahrungen des Lehrlings mit PFI/FPIE/IBU-Vertrag können ebenfalls sehr unterschiedlich sein.


Um Ihnen zu helfen, hat der SFTL Vorlagen für Ausbildungsprogramme gezielt für die einzelnen Transportnischen und Logistikfunktionen entwickelt, und zwar in Zusammenarbeit mit VDAB, FOREM, Actiris, Bruxelles Formation und dem Arbeitsamt der Deutschsprachigen Gemeinschaft. 

Der SFTL hat mit diesen Arbeitsämtern vereinbart, in der Regel diese Vorlagen zur Aufstellung eines Ausbildungsprogramms im Rahmen eines PFI-/FPIE-/IBU-Vertrags zu verwenden, damit die Qualität der Ausbildung gewährleistet ist.
Diese Vorlagen können auch bei der Aufstellung von Ausbildungsprogrammen für Praktikanten und Arbeitnehmer hilfreich sein.


Vorgehensweise


In der Liste unten müssen Sie nur die Vorlage herunterladen, die Sie für das betreffende Ausbildungsprogramm benötigen.
Gemeinsam mit dem Berater von FOREM, Bruxelles Formation oder ADG gehen Sie dann dieses Programm mit dem unter PFI-/FPIE-/IBU-Vertrag stehenden Lehrling und auch mit jeder Person durch, die als Ausbilder zum Einsatz kommt.  Dabei können Sie das Programm an den Bedarf Ihres Unternehmens und auch den des Lehrlings unter PFI-/FPIE-/IBU-Vertrag anpassen.  Wenn der Lehrling bereits gewisse Kompetenzen besitzt, können Sie diese aus dem Programm streichen.  Sie können aber auch Kompetenzen hinzufügen.


a) In der Rubrik „Kompetenzen“ geben Sie die zu erwerbenden Kompetenzen an.
b) In der Rubrik „Zeitplanung“ geben Sie an, wer die Kompetenz zu welchem Zeitpunkt unterrichtet oder vermittelt.
c) In der Rubrik „Bewertung“ gibt der Ausbilder seine Bewertung ein.


Liste der Ausbildungsprogramme


Transport
Lkw-Fahrer inländische Distribution
Lkw-Fahrer temperaturgeführter Transport
Lkw-Fahrer Seefracht-Container
Lkw-Fahrer Massengut-Transport
Lkw-Fahrer Tankwagentransport
Lkw-Fahrer Autotransport
Lkw-Fahrer Gefahrgut-Tankwagentransport (ADR)  
Lkw-Fahrer Motorradtransport


Logistik
Lagerverwalter
Frontgabelstaplerfahrer
Seitengabelstaplerfahrer
Elektroschubstaplerbediener


Wenn Sie nähere Informationen wünschen, wenden Sie sich einfach an die Berater des SFTL, die Ihnen gerne helfen, die optimale Vorgehensweise zu finden - siehe „Unser SFTL-Team für Sie“.


SFTL
Bld. de Smet de Naeyerlaan 115
1090 Brüssel
Fax: 02 424 05 34
E-Mail: info@sftl.be