Aufmerksamkeit :
Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf finanzielle Unterstützung erst ausgezahlt werden, wenn uns die DMFA-Daten für das Quartal vorliegen, in dem die Schulung stattgefunden hat.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen der Absendung Ihrer Anfrage und der Bezahlung mehrere Monate vergehen.
Der SFTL gewährt eine Kostenbeteiligung an ADR-Ausbildungen, wenn der Teilnehmer als Arbeiter in der Kategorie LSS 083 der Transport- und Logistikbranche gemeldet ist. In diesem Fall geht es speziell um das Personal, das einen gesetzlich vorgeschriebenen ADR-Schein besitzen muss, um diese Funktion ausüben zu können.
Der SFTL beteiligt sich bis in Höhe einer pauschalen Obergrenze pro Ausbildungsmodul an den Kosten. Wenn die Endsumme der Rechnung für die Ausbildung(en) unter der pauschalen Obergrenze liegt, beschränkt sich die Kostenbeteiligung auf den Rechnungsbetrag. Die pauschale Obergrenze der Kostenbeteiligung an den ADR-Ausbildungsmodulen beträgt:
Alle Informationen über die Ausbildung zum Lkw-Fahrer sowie eine Liste der anerkannten Ausbildungsanbieter finden Sie auf den Websites von Mobiliteit in Vlaanderen, des Service Public Régional de Bruxelles und der Wallonischen Region.
Fügen Sie dem Formular „Antrag auf Kostenbeteiligung an ADR-Ausbildung“ (siehe auch hier nebenstehend rechts) die folgenden Belege bei:
Das Formular muss ordnungsgemäß ausgefüllt, unterzeichnet und samt Belegen an den SFTL gesandt werden. Der Antrag muss innerhalb von 3 Jahren ab dem letzten Ausbildungstag oder der Prüfung beim SFTL eingehen.
Für Arbeiter, die in der Kategorie LSS 083 gemeldet sind und keinen ADR-Schein besitzen müssen, kann der Arbeitgeber das allgemeine Aus- und Fortbildungsbudget verwenden. Für diese Arbeiter kann die Kenntnis der ADR-Vorschriften einen Mehrwert bedeuten (zum Beispiel für Logistikarbeiter oder auch für Lkw-Fahrer, die zwischenzeitlich einen nicht obligatorischen Auffrischungskurs belegen). Nähere Informationen über das Aus- und Fortbildungsbudget finden Sie in der Rubrik „Prämien und Kostenbeteiligungen für Unternehmen“.
Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den angeforderten Belegen bitte an:
SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: formation@fstl.be
Noch Fragen?
02 424 30 80
Möchten Sie einen Besuchstermin in Ihrem Unternehmen vereinbaren, um zusätzliche Informationen zu erhalten?
Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.
Das ist leider nicht möglich. Der SFTL gewährt diese Kostenbeteiligung nur Arbeitgebern, die diese Aus- oder Fortbildung für ihre Arbeiter bezahlt haben.
Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.
Ja, unter der Bedingung,
- dass diese Person in Belgien als Arbeiter in der Kategorie LSS 083 – PK 140.03 beschäftigt ist;
- dass eine klare, lesbare und verständliche Rechnung vorliegt, auf der alle Angaben aufgeführt sind, die wir zur Zahlung einer Kostenbeteiligung benötigen.
Beides ist möglich, aber benutzen Sie bitte nur eine einzige Sendungsart. Sie können Ihren Antrag per E-Mail an formation@fstl.be oder per Post an SFTL, Avenue de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel, senden.