Aufmerksamkeit :

Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf finanzielle Unterstützung erst ausgezahlt werden, wenn uns die DMFA-Daten für das Quartal vorliegen, in dem der Führerschein erworben wurde.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen der Absendung Ihrer Anfrage und der Bezahlung mehrere Monate vergehen.

Die Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche können eine Beteiligung an den Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrschul-Grundausbildung zum Erwerb des Führerscheins C und/oder CE sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und/oder die Grundqualifikation zum Erwerb des Berufseignungsnachweises C erhalten. Der Arbeitgeber kann diese Kostenbeteiligung sowohl für Arbeiter beantragen, die bereits beschäftigt sind, als auch für diejenigen, die nach Erwerb des Führerscheins C, CE und/oder der Grundqualifikation zur Berufseignung C eingestellt werden. Möglich ist auch eine Kostenbeteiligung an der Ausbildung eines eingetragenen Arbeitsuchenden, der bei FOREM, VDAB, ACTIRIS, Bruxelles Formation oder ADG im Rahmen eines IBO-, PFI-, FPI(-E)- oder IBU-Vertrags gemeldet ist.

Achtung: In Betracht kommen nur Arbeiter, die der Kategorie LSS 083 angehören, sowie eingetragene Arbeitsuchende.

Es können auch mehrere Kostenbeteiligungen gleichzeitig beansprucht werden:

Für Führerscheins bis 31.12.2021:

  • Für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrschul-Grundausbildung und für die gesetzlichen Prüfungen zum Erwerb des Führerscheins C: bis zu 1.500 Euro
  • Für den Erwerb eines Führerscheins CE: bis zu 1.200 Euro
  • Für die Grundqualifikation zum Erwerb des Berufseignungsnachweises C: bis zu 500 Euro

Für Führerscheins zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023:

  • Für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrschul-Grundausbildung und für die gesetzlichen Prüfungen zum Erwerb des Führerscheins C: bis zu 1.725 Euro
  • Für den Erwerb eines Führerscheins CE: bis zu 1.500 Euro
  • Für die Grundqualifikation zum Erwerb des Berufseignungsnachweises C: bis zu 500 Euro

Für Führerscheins ab 01.01.2024:

  • Für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrschul-Grundausbildung und für die gesetzlichen Prüfungen zum Erwerb des Führerscheins C: bis zu 1.725 Euro
  • Für den Erwerb eines Führerscheins CE: bis zu 1.500 Euro
  • Für die Grundqualifikation zum Erwerb des Berufseignungsnachweises C: bis zu 500 Euro
  • Für Führerscheine, die über das kostenlose Leitsystem erworben wurden, kann der Arbeitgeber unter folgenden Bedingungen eine Intervention beim SFTL beantragen: der/die Betreuer nehmen an der einmaligen, zweitägigen Schulung zum kostenlosen Beratungsbetreuer des SFTL teil.

Der Arbeitgeber kann die Kostenbeteiligung unter der Bedingung erhalten,

  • dass er am Antragsdatum seit mindestens 1 Jahr der Kategorie LSS 083 angehört, und dass der betreffende Arbeiter, für den die Kostenbeteiligung beantragt wird, mindestens 1 Tag im Dienst und in der Kategorie LSS 083 gemeldet ist;

ODER

dass er am Antragsdatum seit mindestens 1 Jahr der Kategorie LSS 083 angehört und dass der betreffende Arbeitnehmer, für den die Kostenbeteiligung beantragt wird, mindestens 6 Monate in der Kategorie LSS 083 gemeldet bleibt

  • dass er sämtliche Kosten getragen hat und den Nachweis hierfür erbringt;
  • dass der Fahrer spätestens 6 Monate nach Erhalt des Führerscheins als Arbeiter bei einem Unternehmen des Sektors in Dienst getreten ist.

Achtung: Wenn der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise von dem oder den betreffenden Arbeitern zurückfordert, wird die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers auch vom SFTL zurückgefordert.

Der Arbeitgeber muss die Kostenbeteiligung anhand des Formulars „Antrag auf Kostenbeteiligung Fahrschul-Ausbildung Führerschein C, CE und/oder Grundqualifikation“ beantragen (siehe hier nebenstehend rechts). Folgende Belege sind dem Antrag beizufügen:

  • eine Kopie der Rechnung über die Ausbildung(en) und die Prüfungsgebühr
  • eine beidseitige Kopie des neuen Führerscheins
  • für einen Arbeiter, der erst vor Kurzem in Dienst getreten ist, eine Kopie des ersten Lohnzettels

Das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein und zusammen mit den erforderlichen Belegen beim SFTL eingesandt werden. Dieser Antrag muss spätestens 3 Jahre nach dem auf dem Führerschein angegebenen Ausstellungsdatum beim SFTL eingehen.

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den angeforderten Belegen bitte an:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: formation@fstl.be

Noch Fragen?

Tel.: 02 424 30 80

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Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.