Europ Assistance bietet Fahrern und Beifahrern von Firmenfahrzeugen, die in der Transport- und Logistikbranche tätig sind, Beistand. Diese Beistand gilt nur für Arbeiter von Unternehmen, die der Kategorie LSS 083 angehören.

Der Fahrer, der Beifahrer und das beruflich genutzte Fahrzeug sind bei Berufsfahrten rund um die Uhr versichert. Der Versicherungsschutz gilt in Belgien, sobald das Fahrzeug weiter als 10 Kilometer vom Unternehmen entfernt ist. Europa fällt ebenfalls in den Anwendungsbereich des Beistandsvertrags, allerdings unter Ausschluss der Länder, die in einem (Bürger)Kriegszustand sind, sowie der Länder, in denen die Freizügigkeit der Personen nicht gilt.

Welche Beistandsleistungen gelten für Fahrer und Beifahrer? Hier sind 4 Fälle zu unterscheiden:

  1. Wenn der Fahrer krank oder verletzt ist:
  • Nach seiner medizinischen Behandlung wird er an seinen Aufenthaltsort oder in ein Krankenhaus an seinem Aufenthaltsort transportiert und begleitet.
  • Die Fahrtkosten eines Familienmitglieds, das ihn in dem Krankenhaus besuchen kommt, werden erstattet.
  • Die medizinischen Kosten im Ausland werden bis in Höhe von 5.000 Euro erstattet.
  • Es wird ein Fahrer geschickt, um den Lkw zurückzuführen.
  1. Wenn bei einer Berufsfahrt ein Problem auftritt:
  • Es wird Hilfe geleistet, wenn Arbeitsdokumente oder persönliche Wertsachen verloren gehen oder gestohlen werden.
  • Es wird Hilfe bei gerichtlicher Verfolgung im Ausland geleistet.
  • Man kann die Dienste eines Dolmetschers in Anspruch nehmen.
  • Falls in Belgien der/die Partner(in) oder eines der Kinder in ein Krankenhaus muss oder ein nahestehendes Familienmitglied stirbt, wird die vorzeitige Rückkehr organisiert und übernommen.
  • Dringende Mitteilungen werden in Belgien ausgerichtet.
  1. Wenn der Lkw eine Panne hat oder in einen Unfall verwickelt ist:
  • Die Panne wird vor Ort behoben oder der Lkw zu einer Fachwerkstatt abgeschleppt.
  • Ein Techniker wird vor Ort entsandt oder es werden Ersatzteile zugesandt.
  • Die Rückführung des Fahrers/Beifahrers wird organisiert, wenn die Reparatur länger als zwei Tage in Belgien oder länger als fünf Tage im Ausland dauert.
  • Der versicherte Lkw wird zurückgeführt.

Achtung: Europ Assistance organisiert alle technischen Assistance-Leistungen nach Rücksprache mit dem Transportunternehmen. Die Kosten trägt nach wie vor das Unternehmen des Arbeiters.

  1. Wenn der Fahrer dringend Bargeld benötigt:
  • Europ Assistance kann Ihnen den Betrag vorschießen, den Sie beispielsweise benötigen, um ein Bußgeld zu zahlen oder um tanken zu können, falls die Tankkarte nicht funktioniert.

Achtung: Europ Assistance stellt dem Transportunternehmen die Kosten dieser Beistandsleistung in Rechnung.

Falls der Fahrer aus beruflichen Gründen im Ausland ist und dort in ein Krankenhaus muss, kann er sich an Europ Assistance unter der Nummer +32 (0)2 533 77 77 wenden. Die Policennummer des Versicherungsvertrags lautet 7200000815. Sie müssen diese Nummer jedes Mal angeben, wenn Sie Beistand anfordern. Man wird Sie dabei auch nach der LSS-Nummer des Unternehmens fragen.

Die allgemeinen Bedingungen des Beistandsvertrags finden Sie auf der Website.

Noch Fragen?

02 424 30 80

hospitalisation@fstl.be

Möchten Sie einen Besuchstermin in Ihrem Unternehmen vereinbaren, um zusätzliche Informationen zu erhalten?

Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.