Das KAA 104 schreibt jedem Unternehmen mit mehr als 20 Beschäftigten vor, einen Beschäftigungsplan aufzustellen, um die Zahl der Arbeitnehmer ab 45 Jahre zu erhöhen oder zu halten. Dieser Plan beinhaltet Maßnahmen, die das Unternehmen zu diesem Zweck ergreift. Sie haben die Wahl: Entweder stellen Sie einen Jahresplan oder einen Plan mit Maßnahmen über mehrere Jahre auf. Bei welchen Aktionsbereichen müssen die Maßnahmen ansetzen? Im Folgenden sind die Aktionsbereiche aufgeführt, die gemäß KAA auf jeden Fall in Angriff genommen werden müssen:
Die Maßnahmen können bei einem oder bei mehreren Aktionsbereichen ansetzen.
Nähere Informationen über das KAA 104 mit einer Vorlage eines Beschäftigungsplans finden Sie auf dieser Website.
Ansatzmöglichkeiten zur Aufstellung des Beschäftigungsplans:
im Hinblick auf die Auswahl und Einstellung neuer Arbeitnehmer:
in Zusammenhang mit der Entwicklung der Kompetenzen und Qualifikationen der Arbeitnehmer, einschließlich des Zugangs zu Aus- und Fortbildungen:
in Zusammenhang mit dem Gesundheitsschutz des Arbeitnehmers: Vermeidung und möglichst Abschaffung physischer und psychosozialer Hindernisse, die einer Weiterbeschäftigung im Wege stehen:
in Zusammenhang mit Systemen zur Anerkennung der erworbenen Kompetenzen:
Suchen Sie nach weiteren Inspirationsquellen und Arbeitshilfen? Folgendes könnte ebenfalls nützlich sein:
Brauchen Sie eine Fachberatungsstelle, die Ihnen bei der Ausarbeitung des Plans hilft? In diesem Fall können Sie sich eventuell an die begleitenden Arbeitsvermittler „Werkplekarchitecten“ wenden (ein Netzwerk in ganz Flandern, das Unternehmen in Fragen der Beschäftigungsförderung begleitet). Der SFTL hat eine Kooperationsvereinbarung mit den Werkplekarchitecten getroffen. Nähere Informationen über die Unterstützung, die dieses Netzwerk Ihnen bieten kann, finden Sie in der Rubrik „Unterstützende Maßnahmen für künftige Personalmitglieder“.
Noch Fragen? Möchten Sie einen Besuchstermin in Ihrem Unternehmen vereinbaren, um zusätzliche Informationen zu erhalten?
Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.