Die Arbeiter der Transport- und Logistikbranche können die sektorale Krankenhausversicherung in Anspruch nehmen, wenn sie seit mindestens 6 Monaten ununterbrochen bei einem oder mehreren Arbeitgebern der Transport- und Logistikbranche in Dienst sind (paritätische Kommission 140.03 – Kategorie LSS 083). Diese Rubrik soll Sie erst einmal darüber informieren, dass es diese Maßnahme gibt, damit Sie Ihrerseits Ihre Beschäftigten informieren können. Nähere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch in der Rubrik „Arbeiter“ - „Hilfe und Beistand“. Darüber hinaus sind Sie als Arbeitgeber verpflichtet, bei jedem neuen Beitritt und bei jedem Verlust (oder Austritt aus) der kollektiven Krankenhausversicherung gewisse Formalitäten zu erfüllen.

Bei jeder Neueinstellung muss der Arbeitgeber den betreffenden Arbeiter darüber informieren, dass er die Prämie für die individuelle Verlängerung der kollektiven Krankenhausversicherung vorfinanzieren kann. Hierzu geben Sie dem Arbeiter das Dokument „Vorfinanzierung“ und das Informationsblatt „AG Care Vision“. Der Arbeiter muss diese Dokumente zur Empfangsbestätigung unterzeichnen (hier nebenstehend rechts auf der Webseite abrufbar). Diese schriftliche Bestätigung müssen Sie aufbewahren. Falls der Arbeiter noch Fragen hat, können Sie ihn auf die Informationen auf der Arbeiter-Webseite und die dort aufgeführten Kontaktangaben verweisen.

Bei Verlust der kollektiven Krankenhausversicherung (Ruhestand, Entlassung, vollständige Laufbahnunterbrechung, Vollzeit-Zeitkredit, Konkurs, Verlust des Arbeiter-Status …) informieren Sie den Arbeiter darüber, dass er die kollektive Krankenhausversicherung individuell verlängern kann, und geben Sie ihm hierzu das Dokument „Individuelle Verlängerung der kollektiven Krankenhausversicherung“ (hier nebenstehend rechts auf der Webseite abrufbar). Achtung: Sie müssen auf diesem Dokument das Enddatum des Versicherungsbeitritts angeben. Es handelt sich dabei um das Datum, an dem der Arbeiter aus dem Dienst tritt oder an dem sein Zeitkredit beginnt, plus 6 Monate.

Der Arbeiter muss darüber informiert werden, dass er nach Verlust der kollektiven Versicherung 30 Tage Zeit hat, die Versicherung individuell zu verlängern. Er muss den Antrag also innerhalb von 30 Tagen stellen. Diese Frist kann um weitere 30 Tage verlängert werden, sofern die AG Insurance per Post oder auf elektronischem Weg hierüber informiert wird.

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Versicherungen Van Dessel:

hospitalisatie@vandessel.be – 03 482 15 30

SFTL:

hospitalisation@sftl.be - 02 424 30 80

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