Ihre Arbeiter erhalten dem kollektiven Arbeitsabkommen entsprechend eine Jahresendprämie, wenn sie die Bedingungen hierfür erfüllen. Es ist aber möglich, dass Sie Ihren Arbeitnehmern ergänzende Jahresendprämien zahlen, die höher sind als das, was in der Regelung festgehalten ist. Was wird von Ihnen als Arbeitgeber erwartet?
Gewähren Sie einem Arbeitnehmer, der in den Ruhestand tritt oder das System der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag nutzt (ehemals „Frühpension“ genannt), eine Abschiedsprämie? Dann erstatten wir Ihnen diese Prämie, sofern die Bedingungen hierfür erfüllt sind.
Bei der sogenannten Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (ehemals „Frühpension“ genannt) erstatten wir Ihnen den Brutto-Betriebszuschlag. Hiermit sind allerdings vorher einige Formalitäten verbunden. Sobald diese Formalitäten ordnungsgemäß erfüllt sind, teilen wir Ihnen den Endbetrag mit.
Infolge des Brexits wird ab dem 1. Oktober 2021 ein internationaler Reisepass benötigt, um nach Großbritannien zu fahren.
Wir beteiligen uns an den Kosten der ärztlichen Untersuchung zum Erhalt oder zur Erneuerung des Tauglichkeitsnachweises, der für die Gültigkeit des Führerscheins C/CE erforderlich ist. Sobald alle Kosten für die ärztliche Untersuchung bezahlt sind, können Sie unsere Kostenbeteiligung beantragen.
Einmal pro Gültigkeitsdauer von 5 Jahren erstatten wir die Kosten zum Erwerb der Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber. Das gilt sowohl für inländische als auch für ausländische Fahrerkarten.
Müssen Sie einem Lkw-Fahrer, der entlassen wird, weil er die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung endgültig nicht bestanden hat, eine Abfindung zahlen? Wenn dies der Fall ist und Sie bestimmte Bedingungen erfüllen, erstatten wir Ihnen die Abfindung.
Nicht nur Arbeitgeber können Prämien und Kostenbeteiligungen beanspruchen. Wenn gewisse Bedingungen (in Bezug auf das Dienstalter) erfüllt sind, können auch Ihre Arbeitnehmer selbst in bestimmten Fällen Prämien und Kostenbeteiligungen beantragen.