Aufmerksamkeit :

Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf finanzielle Unterstützung erst ausgezahlt werden, wenn uns die DMFA-Daten für das Quartal vorliegen, in dem die Fahrerkarte erworben wurde.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen der Absendung Ihrer Anfrage und der Bezahlung mehrere Monate vergehen.

Der SFTL bietet den Arbeitgebern eine Kostenbeteiligung am Erwerb der Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber. Diese Kostenbeteiligung kann nur für Arbeiter der Transport- und Logistikbranche beantragt werden, die der Kategorie LSS 083 angehören. Die Kostenbeteiligung wird alle 5 Jahre gezahlt, das heißt einmal pro Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte. Der Arbeitgeber muss erst sämtliche Erwerbskosten inkl. MwSt. begleichen und kann danach die Kostenerstattung beim SFTL beantragen.

Die Kostenbeteiligung an den in Belgien ausgestellten Fahrerkarten beträgt 53,72 Euro. Die Rechnung wird auf den Namen des Unternehmens ausgestellt. Die Kostenbeteiligung an den im Ausland ausgestellten Karten beträgt maximal 65 Euro. Die Rechnung wird hier auf den Namen des Fahrers ausgestellt. Das Unternehmen kann die MwSt. in diesem Fall nicht steuerlich absetzen. Der Arbeitgeber füllt das Formular „Antrag auf Kostenbeteiligung an der Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber“ aus, unterzeichnet es und sendet es an den SFTL. Der SFTL muss das ausgefüllte Formular innerhalb von 3 Jahren ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer der Fahrerkarte erhalten.

Dem Formular sind folgende Anhänge beizufügen:

  • eine Kopie der Fahrerkarte
  • eine Kopie der auf den Namen des Unternehmens ausgestellten Rechnung für die Fahrerkarte
  • in dem Fall, dass die Rechnung auf den Namen des Arbeiters ausgestellt wurde: ein Beleg für die vollständige Erstattung der Kosten dieser Fahrerkarte
  • in dem Fall, dass der Arbeiter erst vor Kurzem in Dienst getreten ist: eine Kopie seines ersten Lohnzettels

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den angeforderten Belegen bitte an:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: info@sftl.be

Noch Fragen?

02 424 30 80

Möchten Sie einen Besuchstermin in Ihrem Unternehmen vereinbaren, um zusätzliche Informationen zu erhalten?

Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.

FAQ detail

A:

Das kann der Lohnzettel des Arbeiters, ein Kontoauszug des Arbeitgebers (des Unternehmens) oder eine unterzeichnete schriftliche Erklärung des betreffenden Arbeiters sein. Entscheidend ist, dass aus diesem Dokument eindeutig hervorgeht, dass der Arbeitgeber (das Unternehmen) diese Rechnung vollständig bezahlt hat.

A:

Wenn Sie keine Kopie dieser Karte erhalten können, besteht auch die Möglichkeit, eine E-Mail des ITLB mit Ihrem Namen, Ihrer Kartennummer und der Gültigkeitsdauer (Anfangs- und Enddatum) an uns weiterzuleiten. Es reicht also, wenn Sie eine E-Mail an digitach@itlb.be senden, um diese Informationen anzufordern.

A:

Wenn Sie keine Kopie der Rechnung haben, können Sie per E-Mail eine Kopie beim ITLB anfordern (digitach@itlb.be).

A:

Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.