Aufmerksamkeit :

Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf finanzielle Unterstützung erst ausgezahlt werden, wenn uns die DMFA-Daten für das Quartal vorliegen, in dem die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung stattgefunden hat.

Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen der Absendung Ihrer Anfrage und der Bezahlung mehrere Monate vergehen.

Der SFTL bietet eine Beteiligung an den Kosten, die der Arbeitgeber für die medizinische Untersuchung zum Erhalt oder zur Verlängerung des Tauglichkeitsnachweises trägt, der für die Gültigkeit des Führerscheins C/CE erforderlich ist, falls es sich um Arbeiter der Kategorie LSS 083 der Transport- und Logistikbranche handelt. Der SFTL beteiligt sich bis in Höhe von 104 Euro an den Kosten, sofern der Arbeitgeber sämtliche Kosten in Zusammenhang mit der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung bezahlt oder erstattet hat.

Der SFTL gewährt die Kostenbeteiligung unter der Bedingung, dass die ärztliche Untersuchung in dem Jahr vor Ablauf des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises durchgeführt wird. Beispiel:

  • Die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung ist bis zum 1. Juni des nächsten Jahres gültig.
  • Die ärztliche Untersuchung darf erst nach dem 1. Juni des laufenden Jahres stattfinden.

Wenn der Arbeitgeber die Kosten der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung bezahlt hat, kann er eine Kostenbeteiligung des SFTL anhand des Formulars „Antrag auf Kostenbeteiligung an der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung“ beantragen (siehe hier nebenstehend rechts). Der SFTL muss das ordnungsgemäß ausgefüllte Antragsformular unbedingt innerhalb von drei Jahren ab dem Ausstellungsdatum des neuen Führerscheins erhalten.

Auf diesem Formular müssen jeweils die persönlichen Angaben des betreffenden Arbeiters, die Gültigkeitsdauer seines Führerscheins und die durchgeführten Untersuchungen aufgeführt sein.

  • Anfangsdatum: steht auf der Vorderseite des Führerscheins unter Punkt 4.a.
  • Enddatum: steht auf der Rückseite des Führerscheins in Spalte 11.

Dem Formular sind folgende Anhänge beizufügen:

  • eine beidseitige Kopie des neuen Führerscheins, der dem Arbeiter nach Erwerb des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises ausgestellt wurde;
  • im Fall eines Arbeiters, der vor Kurzem erst in Dienst getreten ist: eine Kopie seines ersten Lohnzettels;
  • wenn die Gültigkeitsdauer des ärztlichen Tauglichkeitsnachweises vor dem Diensteintritt beginnt: eine Kopie der Rechnungen über die ärztliche Tauglichkeitsuntersuchung und die Untersuchung des Sehvermögens

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den angeforderten Belegen bitte an:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: info@sftl.be

Noch Fragen?

02 424 30 80

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Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.

FAQ detail

A:

Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.