Die Transport- und Logistikbranche gewährt nicht nur den Arbeitgebern Prämien und Kostenbeteiligungen. Ihre Arbeiter haben selbst Anspruch auf eine Reihe von Maßnahmen. Diese Rubrik soll Sie darüber informieren, welche Maßnahmen es gibt, damit Sie Ihrerseits Ihre Arbeitnehmer hierüber informieren können. Weitere Informationen über diese Maßnahmen finden Sie in der Rubrik „Arbeiter“ auf der Website.
Wenn ein Arbeiter in dem Bezugszeitraum einer branchenübergreifenden Arbeitnehmervertretung oder einer anerkannten Gewerkschaft angeschlossen ist, hat er Anrecht auf eine Gewerkschaftsprämie, sofern er gewisse Dienstaltersanforderungen erfüllt.
Der SFTL bietet eine Entschädigung bei Beschädigung persönlicher Wertsachen infolge eines Verkehrsunfalls, Arbeitsunfalls, Brandes oder Diebstahls während Ihrer Berufsfahrten mit einem Fahrzeug des Unternehmens. Wichtig ist jedoch, dass Sie bestimmte vorgeschriebene Sicherheitsvorkehrungen getroffen haben, Anzeige erstatten und Kaufbelege vorweisen.
Arbeiter der Transport- und Logistikbranche haben (nach ununterbrochener Beschäftigung von 1 Jahr in dieser Branche) Anrecht auf eine ergänzende Beihilfe im Fall einer längeren Krankheit oder eines Unfalls. Bedingung hierfür ist, dass der Arbeiter als Anspruchsberechtigter der Entschädigung wegen primärer Arbeitsunfähigkeit bei der Kranken- und Invalidenversicherung anerkannt ist. Wenn ein Arbeiter hierfür in Betracht kommt, leistet der SFTL die Zahlung direkt an ihn.
Der SFTL gewährt eine Entschädigung bei einem tödlichen Arbeitsunfall oder einem Todesfall am Arbeitsplatz. Der Antragsteller dieser Entschädigung muss nachweisen, dass er die Bestattungskosten des verstorbenen Arbeiters bezahlt hat. Diese Information ist für Sie als Arbeitgeber sehr wichtig, damit Sie die Angehörigen des Opfers gegebenenfalls über diese Maßnahme informieren können.
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Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.