Infolge des Brexits wird ab dem 1. Oktober 2021 ein internationaler Reisepass benötigt, um nach Großbritannien zu fahren.

Der Arbeitgeber ist verpflichtet, die tatsächlichen Anschaffungskosten des internationalen Reisepasses für Fahrer, die ins Vereinigte Königreich fahren, vollständig zu übernehmen.

Die SFTL sieht eine Intervention in den Kosten eines internationalen Passes für Arbeitnehmer vor, die zur Ausübung ihres Berufs in das Vereinigte Königreich fahren müssen. Diese Arbeitnehmer müssen in der LSS-Kategorie 083 des Transport- und Logistiksektors registriert sein.

Diese Intervention kann für internationale Pässe, die im Jahr 2022 gekauft wurden, beantragt werden. 

Die SFTL interveniert für einen Höchstbetrag von 50 € pro Arbeitnehmer.

Diese Intervention kann 1 Mal alle 7 Jahre beantragt werden.

Der Arbeitgeber muss ehrenamtlich erklären, dass die Arbeitnehmer, für die er eine Intervention beantragt, zur Ausübung ihres Berufs in das Vereinigte Königreich fahren müssen.

Der Fahrer muss das Antragsformular an der angegebenen Stelle unterschreiben, um zu bestätigen, dass ihm der Arbeitgeber die vollen Kosten des Reisepasses erstattet hat.

Sie können die Intervention mit dem Formular 'Antrag finanzielle Intervention internationaler Pass‘ beantragen.

Diesem Formular sind folgende Belege beizufügen:

  • Kopie des Reisepasses
  • für einen kürzlich beschäftigten Arbeitnehmer eine Kopie seiner ersten Gehaltsabrechnung

Die SFTL kann nachträglich zusätzliche Belege anfordern, um dies zu untermauern.

Das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular mit Belegen wird an die SFTL gesendet. Der Antrag wird innerhalb von 3 Monaten nach dem Kauf des internationalen Passes bei der SFTL eingereicht.

Sie senden das ausgefüllte Formular zurück an:

FSTL
115 Bld de Smet de Naeyerlaan, 1090 Bruxelles
e-mail: info@fstl.be

 

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