1. Das System der Berufsbildungsschecks
Berufsbildungsscheck sind eine Beihilfe, um Arbeitnehmer kostengünstiger ausbilden zu können. Damit erhalten Unternehmen (KMU mit Hauptsitz in der französischsprachigen Wallonischen Region oder Personen, die seit mindestens 6 Monaten haupt- oder nebenberuflich selbstständig sind, sowie ihr(e) mithelfende(r) Ehepartner(in)) eine finanzielle Unterstützung, um Arbeitnehmer in einem anerkannten Berufsbildungszentrum ausbilden zu lassen. Ein Berufsbildungsscheck hat jeweils einen Wert von 30 Euro und entspricht 1 Berufsbildungsstunde pro Arbeitnehmer.
Der Berufsbildungsscheck Sprachen verleiht Anrecht auf eine kostenfreie Sprachschulung in Niederländisch (als Grund- und Auffrischungskurs).
Dies ist also eine Variante des Berufsbildungsschecks. Es gelten die gleichen Regeln wie für den normalen Berufsbildungsscheck, aber gezielt zum Erwerb von Sprachkenntnissen.
https://www.leforem.be/entreprises/aides-financieres-cheque-formation.html
2. Bildungsurlaub
Über das System des bezahlten Bildungsurlaubs können Arbeitnehmer, die in der Privatwirtschaft beschäftigt sind, Aus- und Fortbildungen belegen und hierfür eine Entschädigung beziehen.
Die Mindestanforderung von 32 Bildungsstunden pro akademischem Jahr, die normalerweise gilt, um Anrecht auf bezahlten Bildungsurlaub zu haben, gilt nicht für das wallonische Transportwesen.
Die Bildungsstunden (z. B. für die Fortbildung „Code 95“), die in einem anerkannten Zentrum absolviert werden, das Bildungsurlaub bescheinigen darf, werden dem Arbeitgeber direkt vom Forem erstattet.
Die Anzahl Stunden Bildungsurlaub, die dem Arbeitgeber erstattet werden können, entspricht der Anzahl Stunden Unterrichtsteilnahme.
Das Arbeitsentgelt kann dem Arbeitgeber nur bis zu einer gewissen Obergrenze erstattet werden, die je nach Aus- oder Fortbildung unterschiedlich angesetzt ist.
Diese Ausnahmeregelung galt bis zum 1. Mai 2020.
https://emploi.wallonie.be/home/formation/conge-education-paye.html