1. Kostenbeteiligung am Führerschein
Die Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche können eine Beteiligung an den Kosten für die gesetzlich vorgeschriebene Fahrschul-Grundausbildung zum Erwerb des Führerscheins C und/oder CE sowie für die gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und/oder die Grundqualifikation zum Erwerb des Berufseignungsnachweises C erhalten. Der Arbeitgeber kann diese Kostenbeteiligung sowohl für Arbeiter beantragen, die bereits beschäftigt sind, als auch für diejenigen, die nach Erwerb des Führerscheins C, CE und/oder der Grundqualifikation zur Berufseignung C eingestellt werden. Möglich ist auch eine Kostenbeteiligung an der Ausbildung eines eingetragenen Arbeitsuchenden, der bei FOREM, VDAB, ACTIRIS, Bruxelles Formation oder ADG im Rahmen eines IBO-, PFI-, FPI(-E)- oder IBU-Vertrags gemeldet ist.
Achtung: In Betracht kommen nur Arbeiter, die der Kategorie LSS 083 angehören, sowie eingetragene Arbeitsuchende.
Es können auch mehrere Kostenbeteiligungen gleichzeitig beansprucht werden:
Für Führerscheins bis 31.12.2021:
Für Führerscheins zwischen 01.01.2022 und 31.12.2023:
Für Führerscheins ab 01.01.2024:
Der Arbeitgeber kann die Kostenbeteiligung unter der Bedingung erhalten,
ODER
dass er am Antragsdatum seit mindestens 1 Jahr der Kategorie LSS 083 angehört und dass der betreffende Arbeitnehmer, für den die Kostenbeteiligung beantragt wird, mindestens 6 Monate in der Kategorie LSS 083 gemeldet bleibt;.
Achtung: Wenn der Arbeitgeber die Kosten ganz oder teilweise von dem oder den betreffenden Arbeitern zurückfordert, wird die Kostenbeteiligung des Arbeitgebers auch vom SFTL zurückgefordert.
Der Arbeitgeber muss die Kostenbeteiligung des SFTL anhand des Formulars „Antrag auf Kostenbeteiligung Fahrschul-Ausbildung Führerschein C, CE und/oder Grundqualifikation“ (siehe hier nebenstehend rechts) beantragen. Folgende Belege sind dem Antrag beizufügen:
Das Antragsformular muss ordnungsgemäß ausgefüllt und unterzeichnet sein und zusammen mit den erforderlichen Belegen beim SFTL eingesandt werden. Dieser Antrag muss spätestens 3 Jahre nach dem auf dem Führerschein angegebenen Ausstellungsdatum beim SFTL eingehen.
Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular bitte an:
SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: formation@fstl.be
Fax: 02 424 05 34
Noch Fragen?
02 424 30 80
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Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.
2. PFI-Eingliederungsberufsausbildung zum Lkw-Fahrer
Wenn der PFI-Auszubildende eine Ausbildung in einer Fahrschule absolviert und seine Prüfungen in einem AWSR-Prüfungszentrum ablegt, um den Führerschein C und/oder CE und/oder die Grundqualifikation zum Berufseignungsnachweis C zu erhalten, kann der Arbeitgeber beim SFTL eine Kostenbeteiligung beantragen.
Das gilt auch für den Fall, dass der PFI-Auszubildende nicht besteht!
Seit dem 1. Januar 2016 beteiligt sich der SFTL
Der PFI-Auszubildende kann kostenfrei an einer ADR-Schulung bei Forem oder Bruxelles Formation teilnehmen. Wenn der Arbeitgeber sich für ein anderes Ausbildungszentrum entscheidet, kann er beim SFTL eine Kostenbeteiligung für die Ausbildung und die Prüfung beantragen, sofern der PFI-Auszubildende am Ende der Ausbildung eingestellt wird. Der Arbeitgeber kann beim SFTL auch eine Kostenbeteiligung am Erwerb der Fahrerkarte für den digitalen Fahrtenschreiber und an der ärztlichen Tauglichkeitsuntersuchung beantragen, unter der Bedingung, dass der PFI-Auszubildende nach der Ausbildung eingestellt wird.
Die Beträge der Kostenbeteiligungen des SFTL finden Sie in der Rubrik „Prämien und Kostenbeteiligungen für Arbeiter“.
Nähere Informationen über die PFI-Eingliederungsberufsausbildung finden Sie auf der Seite „Individuelle Berufsausbildung im Unternehmen“.
3. Ratgeber für Lkw-Fahrer
Die Broschüre „Quid en cas d’accident de la route ?“ wurde herausgegeben, um die künftigen Lkw-Fahrer erst einmal dazu anzuhalten, immer möglichst professionell vorzugehen, insbesondere in schwierigen (Verkehrs-)Situationen und im weiteren Verlauf der Geschehnisse. Die Broschüre steht online für Berufskraftfahrer bereit, die teilweise seit Jahren täglich beruflich auf Achse sind, und für Unternehmen, die konkrete Schritte unternehmen möchten, um ihren Beschäftigten im Straßenverkehr zur Seite zu stehen. Sie können die Broschüre hier herunterladen.
Der Beruf des Lkw-Fahrers verlangt nicht nur höchste Konzentration im Straßenverkehr, sondern setzt den Körper jeden Tag schweren Belastungen aus. Eine Fahrerkabine bietet nicht immer den größten Komfort, ganz zu schweigen von den körperlichen Belastungen beim Be- und Entladen. Körperliche Probleme wie Rückenschmerzen oder Muskelschmerzen in Armen, Beinen, Nacken und Schultern sind keine Seltenheit. Um sie möglichst zu vermeiden und die Qualität der Arbeit zu verbessern, gibt der SFTL hier einige Ratschläge zur Ergonomie an die Hand.
Ein Lkw-Fahrer muss sich in mehreren Sprachen verständigen können. Eine Fremdsprache lernen ist aber nicht so einfach. Deshalb arbeitet der SFTL derzeit gemeinsam mit anderen Organisationen der Branche an einem Taschenwörterbuch für Lkw-Fahrer. Dieses digitale Taschenwörterbuch übersetzt geläufige Sätze und Fachbegriffe aus dem Französischen in Deutsch, Englisch und Niederländisch. Dieses Online-Tool ist mit der App „Quizlet“ nutzbar. Jeder Fahrer oder Auszubildende, der ein Smartphone, Tablet oder einen Laptop hat, kann diesen Ratgeber hiermit nutzen.
Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.