Im Rahmen des Systems der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag (kurz „SAB“, ehemals „Frühpension“ genannt) erstattet der SFTL den Arbeitgebern der Transport- und Logistikbranche, die der Kategorie LSS 083 angehören, den Brutto-Betriebszuschlag.

  • Um einen Antrag auf SAB zu stellen, muss der Arbeitgeber dem SFTL folgende Dokumente übermitteln: die Dokumente zur Mitteilung der Identitätsangaben des Arbeitgebers und der arbeitslosen Person, die einen Betriebszuschlag erhält (siehe hier nebenstehend rechts).
  • eine Kopie des Formulars C4-RCC
  • eine Kopie der ausführlichen individuellen Lohnabrechnung oder der Lohnzettel des Arbeiters für die 12 aufeinanderfolgenden Monate vor dem Datum des tatsächlichen Ausscheidens. Auf diesen Lohnzetteln oder individuellen Lohnabrechnungen muss die Übersicht aller Bruttolöhne, die der LSS unterworfen und nach Leistungen aufgeschlüsselt sind, aufgeführt sein, mit den entsprechenden Tagen
  • eine Kopie des Formulars C63, das vom LfA ausgefüllt und ausgestellt wurde und die Einstellung eines entschädigten Vollzeit-Arbeitslosen als Ersatz für den in die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag Entlassenen bescheinigt (oder eine Kopie der Freistellung von der Ersatzpflicht). Dieses Formular C63 ist nur dann erforderlich, wenn der Arbeitslose mit Betriebszuschlag zum Zeitpunkt seines Abschieds in die Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag noch keine 62 Jahre alt ist. Wenn der Arbeitgeber den Arbeitslosen mit Betriebszuschlag nicht durch einen entschädigten Vollzeit-Arbeitslosen ersetzen kann, darf er eine Freistellung von dieser Ersatzpflicht beim Regionaldirektor des LfA (in Ermangelung geeigneter Bewerber(inn)en) oder beim FÖD Beschäftigung, Arbeit und Soziale Konzertierung (im Fall einer Umstrukturierung) beantragen.
  • eine Kopie des Formulars C17.2 (siehe hier nebenstehend rechts), auf dem das Arbeitsamt die unterhaltsberechtigten Familienmitglieder und den täglichen Bruttobetrag des Arbeitslosengeldes des Arbeitslosen mit Betriebszuschlag (zum Zeitpunkt des Beginns der Arbeitslosigkeit mit Betriebszuschlag) bescheinigt. Das Arbeitsamt muss dieses Formular ausfüllen, unterzeichnen und abstempeln.
  • eine Kopie des Formulars „C17 – berufliche Vergangenheit – Antwort“, ausgefüllt, abgestempelt und ausgestellt vom LfA. In Ermangelung dieses Formulars muss Sigedis einen Auszug der beruflichen Vergangenheit ausstellen.

Sobald diese Dokumente eingegangen sind, prüft der SFTL den SAB-Antrag und teilt dem Arbeitgeber den endgültigen Betrag des Betriebszuschlags sowie das zugeteilte Aktenzeichen mit. Der Arbeitgeber verpflichtet sich gegenüber dem SFTL, jede Änderung in der Akte innerhalb des Quartals mitzuteilen, in dem diese Änderungen eintreten.

Am Ende eines jeden Quartals übermittelt der Arbeitgeber dem SFTL das Formular „Erklärung zur Zahlung des Betriebszuschlags“ (siehe hier nebenstehend rechts). Der Arbeitgeber erklärt, dass er dem betreffenden SAB-Arbeitslosen den Betriebszuschlag gezahlt hat. Als Beleg für die erfolgte Zahlung des Betriebszuschlags muss der Arbeitgeber dieser Erklärung eine Kopie der monatlichen Lohnzettel oder einer individuellen Lohnabrechnung beifügen.

Achtung: Der SFTL erstattet nur den Bruttobetrag des Betriebszuschlags, den der Arbeitgeber zahlt. Der Arbeitgeber ist nach wie vor dafür verantwortlich, dem SAB-Arbeitslosen den Betriebszuschlag zu zahlen, und gilt hierbei als alleiniger Schuldner.

Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular bitte an:

SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: info@sftl.be

Fax: 02 424 05 34

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