Aufmerksamkeit :
Ab dem 01.01.2023 können Anträge auf finanzielle Unterstützung erst ausgezahlt werden, wenn uns die DMFA-Daten für das Quartal vorliegen, in dem die Schulung stattgefunden hat.
Es kann daher nicht ausgeschlossen werden, dass zwischen der Absendung Ihrer Anfrage und der Bezahlung mehrere Monate vergehen.
Jahr für Jahr gewährt der SFTL jedem Arbeitgeber der Transport- und Logistikbranche ein Aus- und Fortbildungsbudget. Dieses Budget kann dazu genutzt werden, die Kosten derjenigen Aus- und Fortbildungen erstattet zu bekommen, die von Arbeitern der Kategorie LSS 083 absolviert wurden.
Das Aus- und Fortbildungsbudget dieses Jahres wurde am 30. Juni nach folgender Formel festgelegt:
Das Budget dieses Jahres kann auch noch im nächsten und im darauf folgenden Jahr aufgebraucht werden. Dieses Budget läuft also endgültig nach 3 Jahren ab, und zwar am 31. Dezember. Das Aus- und Fortbildungsbudget ist sowohl für interne als auch für externe Aus- und Fortbildungen nutzbar.
Im Fall einer internen Aus- oder Fortbildung geht es um die Kosten der vom eigenen Personal erteilten Aus- oder Fortbildung. Das kann beispielsweise eine Schulung in Sicherheitsverfahren sein, die Ihr Lagerchef den Logistikarbeitern erteilt. Für interne Aus- und Fortbildungen muss der Arbeitgeber dem SFTL nur das ausgefüllte (und unterzeichnete) Antragsformular zukommen lassen.
Im Fall einer externen Aus- oder Fortbildung geht es um die Kosten der von externen Ausbildern erteilten Aus- oder Fortbildung. Dies kann beispielsweise ein zwingend vorgeschriebener Auffrischungskurs für den Eignungsnachweis als EU-Berufskraftfahrer sein. Im Fall einer externen Aus- oder Fortbildung muss der Arbeitgeber dem SFTL folgende Dokumente zukommen lassen:
Nach abgeschlossener Aus- oder Fortbildung kann der Arbeitgeber eine Beteiligung an den Aus- und Fortbildungskosten beantragen, indem er hierzu das Antragsformular „Antrag auf Kostenbeteiligung für Aus- oder Fortbildung im Unternehmen“ einsendet (siehe auch nebenstehend rechts). Diesem Antrag muss er alle erforderlichen Belege beifügen. Der SFTL prüft den Antrag anhand der eingehenden Angaben und genehmigt ihn dann oder lehnt ihn ab. Im Genehmigungsfall zahlt er dem Unternehmen die Kostenbeteiligung. Der Arbeitgeber erhält per E-Mail die Zahlungsübersicht und den Stand des eventuell verbleibenden Aus- und Fortbildungsbudgets.
Die folgenden Kosten kommen nicht in Betracht für eine Kostenbeteiligung:
Wichtiger Hinweis:
Für Arbeiter, die in der Kategorie LSS 083 eingetragen sind und keinen ADR-Schein benötigen, kann der Arbeitgeber das allgemeine Aus- und Fortbildungsbudget nutzen. Für diese Arbeiter kann die Kenntnis der ADR-Vorschriften einen Mehrwert bedeuten (zum Beispiel für Logistikarbeiter oder auch für Lkw-Fahrer, die zwischenzeitlich einen nicht obligatorischen Auffrischungskurs belegen). Ist die Aus- oder Fortbildung gesetzlich vorgeschrieben, greift eine separate Kostenbeteiligung des SFTL. Nähere Informationen hierzu finden Sie in der Rubrik „Aus- und Fortbildungen sowie Auffrischungskurse für bestehendes Personal“.
Senden Sie das ordnungsgemäß ausgefüllte Formular zusammen mit den angeforderten Belegen bitte an:
SFTL
Boulevard de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel
E-Mail: formation@fstl.be
Fax: 02 424 05 34
Noch Fragen?
02 424 30 80
Möchten Sie einen Besuchstermin in Ihrem Unternehmen vereinbaren, um zusätzliche Informationen zu erhalten?
Wenden Sie sich hierfür bitte an den SFTL-Berater Ihrer Region.
Das ist leider nicht möglich. Der SFTL gewährt diese Kostenbeteiligung nur Arbeitgebern, die diese Aus- oder Fortbildung für ihre Arbeiter bezahlt haben.
Solange diese Person als Leiharbeitnehmer beschäftigt ist, können Sie keine Kostenbeteiligung beantragen. Erst wenn die Person als Arbeiter fest eingestellt ist, können Sie eine Kostenbeteiligung beantragen, unter der Bedingung, dass diese Person innerhalb von 6 Monaten ab dem Anfangsdatum der Gültigkeitsdauer ihrer Aus- oder Fortbildung, ihrer medizinischen Untersuchung oder ihrer Fahrerkarte den Dienst antritt.
Ja, unter der Bedingung,
- dass diese Person in Belgien als Arbeiter in der Kategorie LSS 083 – PK 140.03 beschäftigt ist;
- dass eine klare, lesbare und verständliche Rechnung vorliegt, auf der alle Angaben aufgeführt sind, die wir zur Zahlung einer Kostenbeteiligung benötigen.
Das ist bisher noch nicht möglich. Um zu erfahren, welches Budget Ihnen noch bleibt, können Sie sich aber stets telefonisch oder per E-Mail an formation@fstl.be unter Angabe Ihrer LSS-Nummer an uns wenden.
Beides ist möglich, aber benutzen Sie bitte nur eine einzige Sendungsart. Sie können Ihren Antrag per E-Mail an formation@fstl.be oder per Post an SFTL, Avenue de Smet de Naeyerlaan 115, 1090 Brüssel, senden.